TEMPO 100 FÜR ANHÄNGER AUF SCHWEIZER AUTOBAHNEN
Das Gesetz für Tempo 100 für leichte Anhängerzüge tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Kurz erklärt:
- Ab 01.01.2021 dürfen leichte Motorwagen mit einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 3.5t nicht übersteigt, auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen mit Tempo 100 fahren.
- Ob der Anhänger eine 100 km/h-Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
Was muss ich beachten?
- Wer auf der Autobahn mit seinem Gespann schneller als 80 km/h fahren will, muss sich vergewissern, dass sein Anhänger zugelassen ist. Dies liegt in der Verantwortung des Fahrers. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Verkäufer.
- Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
So prüfen Sie, ob Ihr Anhänger für Tempo 100 zugelassen ist:
- Suchen Sie im Fahrzeugausweis die Typengenehmigung (zu finden im Feld 24)
- Im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt der entsprechenden Typengenehmigung finden Sie unter Punkt 17 die max. zugelassene Geschwindigkeit für den Anhänger.
Wenn Sie nicht im Besitz des Fahrzeug-Datenblattes sind, fragen Sie beim Verkäufer oder Importeur des Anhängers nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist eruierbar anhand der Typenscheinnummer (zu finden im Feld 24 im Fahrzeugausweis).
Bei Typenscheinnummern mit einem «X» muss unter Umständen beim Hersteller nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefragt werden.
Plakette für Tempo 100 auf deutschen Autobahnen:
Die ab 1. Januar 2021 in der Schweiz geltende Neuregelung ändert nichts daran, dass Schweizer Gespanne, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren wollen, eine Plakette brauchen. Wer eine Plakette 100 für Deutschland auf seinem Wohnwagen hat, muss diese ab dem 1. Januar 2021 in der Schweiz nicht mehr abdecken.